Grundsätzliches

Institutionelle Gesuche und Einzelgesuche werden von der Gesuchskommission des Stiftungsrats behandelt.

  • Die Sitzungsdaten der Gesuchskommission im Jahr 2026:
    • Dienstag, 24. Februar 2026
    • Montag, 1. Juni 2026
    • Montag, 6. Juli 2026
    • Montag, 21. September 2026
    • Montag, 30. November 2026

Das Gesuch ist direkt an die Geschäftsstelle der Stiftung Hülfsgesellschaft Winterthur per E-Mail oder per Post zu richten:

Stiftung Hülfsgesellschaft Winterthur
Wülflingerstrasse 7
8400 Winterthur
info@hülfsgesellschaft.ch

Gesuche für Institutionen

Die Stiftung Hülfsgesellschaft Winterthur nimmt Gesuche von gemeinnützigen Institutionen mit eigener Rechtspersönlichkeit entgegen, die in der Region Winterthur domiziliert sind und einen sozialen Zweck verfolgen.

Unterschiedliche Arten von Unterstützungen

Die Hülfsgesellschaft unterscheidet zwei Arten von Unterstützungsleistungen:

Starthilfe

Die Starthilfe ermöglicht den Aufbau eines neuen sozialen Projekts, dessen Bedürfnis und Nachhaltigkeit ausgewiesen ist und den Unterstützungskriterien der Hülfsgesellschaft entspricht.

Betriebsbeiträge

Die Hülfsgesellschaft richtet wiederholte Betriebsbeiträge an Institutionen aus, die ein anerkanntes soziales Bedürfnis erfüllen und nicht oder nur teilweise subventioniert werden. Betriebsbeiträge werden grundsätzlich für ein Jahr zugesprochen. In bestimmten Fällen kann ein Beitrag nach erneuter Gesuchstellung auch mehrere Jahre gewährt werden. Die Gesuchskommission oder der Stiftungsrat entscheiden jährlich über die Gewährung eines Betriebsbeitrags.

Gesuche für Einzelpersonen und Familien

Die Hülfsgesellschaft nimmt Gesuche entgegen, bei denen es um die Unterstützung einzelner Personen oder Familien geht. Gesuche sind von einer staatlichen, kirchlichen, klinischen oder professionell sozial tätigen Stelle einzureichen, welche die notwendigen Voraussetzungen geklärt hat. Die zu unterstützenden Personen müssen den Wohnsitz in der Region Winterthur haben.
Gesuche von Personen, die für sich selbst um einen Beitrag nachsuchen, werden zurückgewiesen.

Weitere Informationen

Häufige Fragen zum Thema

Die Hülfsgesellschaft gewährt Einzelpersonen oder Familien Beiträge zur Finanzierung legitimer und notwendiger Bedürfnisse, für welche die Einkünfte der betreffenden Person nicht ausreichen. Im Fokus stehen insbesondere die Bedingungen, unter denen Kinder und Jugendliche aufwachsen.

Die Hülfsgesellschaft gewährt keine Darlehen an Private. Allgemeine Zuschüsse für den Lebensunterhalt sowie Schulden werden nicht bezahlt. Möglich sind hingegen einmalige Überbrückungshilfen, wenn dadurch eine spezifische Notlage behoben oder eine Abhängigkeit von der Sozialhilfe vermieden werden kann.

Das Gesuch ist direkt an die Geschäftsstelle der Stiftung Hülfsgesellschaft Winterthur zu richten:

Stiftung Hülfsgesellschaft Winterthur
Wülflingerstrasse 7
8400 Winterthur
Telefon: 052 264 55 55
info@huelfsgesellschaft.ch

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