Zur Startseite

Grundsätzliches

Die Hülfsgesellschaft nimmt nebst Gesuchen für Institutionen auch Gesuche entgegen, bei denen es um die Unterstützung einzelner Personen oder Familien geht. Die zu unterstützenden Personen müssen Wohnsitz in der Region Winterthur haben.

Wer kann ein Gesuch stellen?

Gesuche sind von einer staatlichen, kirchlichen oder sozial tätigen Stelle einzureichen, welche die notwendigen Voraussetzungen geklärt hat. Die Hülfsgesellschaft tätigt keine eigenen Abklärungen. Nachfragen sind aber nicht ausgeschlossen. Gesuche von Personen, die für sich selbst um einen Beitrag nachsuchen, werden zurückgewiesen.