Die Hülfsgesellschaft unterscheidet zwei Arten von Unterstützung.
Die Starthilfe hilft mit, den Aufbau eines neuen sozialen Projekts zu ermöglichen, dessen Bedürfnis und Nachhaltigkeit ausgewiesen ist.
Die Hülfsgesellschaft richtet wiederholte Betriebsbeiträge an Institutionen aus, die ein anerkanntes öffentliches Bedürfnis erfüllen
und nicht oder nur teilweise subventioniert werden bzw. keine Einnahmen generieren können. Betriebsbeiträge werden grundsätzlich für ein Jahr
zugesprochen. In bestimmten Fällen kann ein Beitrag für mehrere Jahre in Aussicht gestellt werden. Dennoch entscheidet der Stiftungsrat auf ein Gesuch hin jedes Jahr neu.
