Die Stiftung Hülfsgesellschaft Winterthur nimmt Gesuche entgegen von gemeinnützigen Institutionen mit eigener Rechtspersönlichkeit, die in der Region Winterthur domiziliert sind und einen sozialen Zweck verfolgen. Die Gesuche werden von einer Kommission des Stiftungsrates bearbeitet. Ein Mitglied der Kommission nimmt in der Regel mit dem Gesuchsteller Kontakt auf. Stiftungsrat und Kommission entscheiden im Rahmen ihrer Richtlinien über Vergabungen nach eigenem Ermessen. Die Kommission tritt etwa acht mal im Jahr zusammen, sodass in der Regel mit einer maximalen Gesuchsbearbeitungsdauer von drei bis vier Monaten zu rechnen ist.
Die Sitzungsdaten im Jahre 2011 der Gesuchskommission:
• Dienstag, 25. Januar 2011
• Dienstag, 15. März 2011
• Dienstag, 3. Mai 2011
• Dienstag, 28. Juni 2011
• Dienstag, 6. September 2011
• Dienstag, 8. November 2011
